Der Deutsche Bundestag debattierte noch im Dezember 2022 in zweiter und dritter Lesung über das Hinweisgeberschutzgesetz. Am 16. Dezember wurde es mit den Stimmen der Koalition verabschiedet; der Bundesrat hat das Gesetz am 10. Februar 2023 gestoppt. Die Streitpunkte mit dem Land Hessen und Bayern betreffen insbesondere die anonymen Meldungen. - Mittlerweile ist das Gesetz jedoch von sowohl Bundestag wie auch Bundesrat verabschiedet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ratifiziert die EU-Whistleblower-Richtlinie. Deutschland ist mit seinem Umsetzungsgesetz bereits spät, eigentlich zu spät dran, denn die Richtlinie gilt bereits seit dem 17. Dezember 2021. EU-Richtlinien müssen durch nationale Gesetze umgesetzt werden.
Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einführen. Über einen internen Meldekanal sollen Mitarbeiter Missstände melden können. Das gilt auch für Körperschaften im Eigentum von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Außerdem können sich Hinweisgeber an eine externe Meldestelle wenden, die von der Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird. Es besteht für den Whistleblower grundsätzlich freie Wahl, ob er die interne oder die externe Meldestelle wählt. Es besteht keine Pflicht, sich zunächst intern zu melden. Gleichwohl zeigen Erfahrungen, dass Hinweisgeber zunächst intern melden wollen. Gerade Hinweisgeber sind Personen, die dem Unternehmen - ganz im Gegensatz zu vielen Vorurteilen - sehr gewogen sind, die sich stark mit dem Unternehmen identifizieren und die darum gerade nicht als Nestbeschmutzer gelten und dem Unternehmen Schaden wollen. Folglich sind Unternehmer gut beraten, diesen Drang zur internen Meldung zu nutzen: mit produktiven und integeren internen Meldestellen. So können Unternehmen externe Meldungen verhindern und das Heft des Handelns fest in den Händen halten.
Unternehmen müssen die geforderten internen Meldekanäle einführen. Für Unternehmer ist das ohnehin rational, denn Hinweisgeberschutz kostet wenig, hilft jedoch sehr effektiv Schäden durch Missstände zu beseitigen und zu verhindern. Das wissen wir aus der gut dokumentierten Praxis anderer Länder. In einigen Industrienationen, besonders in den USA, werden die Whistleblower sogar finanziell für ihr Meldungen belohnt.
Denn mit Blick auf die vermiedenen Schäden ist klar: Der Return of Investment von Hinweisgeberschutz ist positiv - und das nicht zu knapp.